Brandmeldeanalge (BMA)

Ein Brand-/Rauchmelder ist grundlegender Bestandteil eines
vernünftigen Brandschutz-Konzeptes und laut geltender
Bauordnung verpflichtender Bestandteil in allen öffentlichen
Gebäuden sowie Wohneinheiten. In Sachsen-Anhalt besteht seit
2015 die Pflicht, Rauchmelder in allen Wohnungen zu
installieren. Dabei ist in jedem Aufenthaltsraum, sowie in Fluren,
die als Fluchtwege dienen ein funktionsfähiger Melder
anzubringen.
Die Melder warnen, wenn Brand- oder Rauchgefahr besteht,
dabei retten sie Leben und schonen den Geldbeutel. Im besten
Falle kann der Brand somit in der Entstehungsphase erkannt
und gelöscht werden, ohne dass ein Personen- oder
Materialschaden entsteht.
Wenn von einem Brandmelder gesprochen wird, ist im Regelfall
ein Rauchmelder gemeint. Die Rauchmelder arbeiten fast
ausschließlich nach dem photoelektrischen Prinzip. In der
Messeinheit des Melders werden regelmäßige Lichtimpulse
ausgesendet. Stoßen diese auf Rauch wird ein Alarm ausgelöst.
Neben Brandmeldeanlagen (BMA) installieren wir auch
Brandwarnanlagen (BWA), diese dienen speziell dem
Personenschutz und sind verhältnismäßig kostengünstiger. 

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