ASW-BMA Brandmeldeanlage
Ein Brand-/Rauchmelder ist ein grundlegender Bestandteil eines vernüftigen Brandschutzeskonzeptes. Einen Brand können die Melder selber nicht verhindern, aber sie retten Leben und schonen den Geldbeutel. Ohne einen Brand-/Rauchmelder ist es dem Zufall überlassen, ob ein Brand schon in der Entsehungsphase entdeckt und gelöscht werden kannn, oder ob er erst erkannt wird, nachdem die Flammen aus dem Dach oder Fenster schlagen und womöglich schon Personen zu Schaden gekommen sind.
Wenn von einem Brandmelder gesprochen wird, ist im Regelfall ein Rauchmelder gemeint. Die Rauchmelder arbeiten fast ausschließlich nach dem photoelektrischem Prinzip. In der Messeinheit des Melders werden regelmäßige Lichtimpulse ausgesendet. Stossen diese auf Rauch wird ein Alarm ausgelöst.
Die Notwendigkeit einer Brand-/Rauchmeldeanlage wurde auch von den Bundesländern erkannt, die in Ihren jeweiligen Bauordnungen eine Installationspflicht für Rauchmelder festgeschrieben haben. In Sachsen Anhalt besteht diese Pflicht seit 2009 für neugebaute Wohnungen mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2015. Das heisst bis Ende des Jahres 2015 müssen in allen Wohnungen Rauchmelder installiert sein (je 1 im Kinderzimmer, Schlafzimmer und den Fluren die als Fluchtweg dienen)